Capristo bietet Ihnen eine exklusive Klappenabgasanlage für die Corvette C7 Z06 (ab Baujahr 2014).

Da die Qualität bei Capristo entscheidet, wird diese Klappenabgasanlage aus hitzebeständigem 1.4828 Edelstahl gefertigt. Dieses hochwertige Material verschafft der Capristo Anlage eine lange Lebensdauer. Gefertigt werden die Anlagen ausschließlich von Hand in einem WIG Schweißverfahren. Anschließend werden die Anlagen auf Hochglanz poliert. Eine Qualitätskontrolle schließt den Fertigungsprozess nun vollständig ab.

 

Mit der Steuerung CES-3 ist das System frei programmierbar und staudrucküberwacht.

Mit dieser Klappenabgasanlage bringen Sie Ihre Corvette neben dem optischen und technischen Anspruch nun zu dem passenden akustischen Sound. Als Besitzer einer Capristo Klappenauspuffanlage kann man dauerhaft einen tollen Sound erleben. Überzeugen Sie sich selbst!

Art. Nr.
 Bezeichnung Preis
Mit ECE Genehmigung für Schaltwagen
02 CH 090 03 005

Endschalldämpfer für original Nachkatrohre, mit Edelstahlendrohren mit Adaptern, CES-3.

Bitte beachten Sie die zulässigen Fahrzeugtypen in der ECE Genehmigung

6.201,22 Euro
02 CH 090 03 009

Endschalldämpfer für original Nachkatrohre, CES-3, mit Endrohren aus eloxiertem Aluminium (erhältlich in den Farben Schwarz, Rot, Silber*) mit Carbon Aussenrohr.

Bitte beachten Sie die zulässigen Fahrzeugtypen in der ECE Genehmigung

6.201,22 Euro
Nur für Rennsportzwecke!
02 CH 090 03 008 Endschalldämpfer mit Nachkatersatz, Carbon Endrohren und EVCU-1 6.655,67 Euro
02 CH 090 03 001 Endschalldämpfer mit Nachkatersatzrohren, Edelstahl Endrohren und EVCU-1 6.655,67 Euro
02 CH 090 03 004 Nachkatersatzrohre für CAPRISTO Endschalldämpfer 733,04 Euro

*ACHTUNG! Bei einer zu hohen Temperatur kann sich der Farbton des eloxiertem Aluminiumrohres verändern.

*Die Verwendung von Sportkatalysatoren, Ersatzrohren und manuellen Klappensteuerungen (non ECE, E2P, E2E), ist auf öffentlichen Straßen in Deutschland und teilweise auch in anderen Ländern nicht erlaubt. Beachten Sie bitte unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land. Sportauspuffanlagen, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, sind ausschließlich für Rennsportzwecke gedacht und auf privaten Rennstrecken zu benutzen. Die Benutzung auf öffentlichen Straßen geschieht auf eigene Verantwortung. Vor dem Einbau der Auspuffanlage muss der Käufer sicherstellen, dass die Anlage in dem jeweiligen Land benutzt werden darf.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass man es vermeiden sollte, im Stand Gasstöße zu geben, da große Stichflammen herauskommen könnten. Diese Stichflammen könnten dazu führen, dass Fahrzeuge und Personen die sich in unmittelbarer Nähe befinden zu Schaden kommen.
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